Der Gesetzgeber verlangt von Jugendlichen vor der Aufnahme einer Berufsausbildung eine ärztliche Eignungsuntersuchung, die ich in meiner Praxis anbiete.
Die Kosten werden von der Gemeinde, in der der Jugendliche wohnt, übernommen. Berechtigungsscheine gibt es beim Einwohnermeldeamt.