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Alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für
die psychotherapeutischen Leistungen.
In den ersten Terminen hat die Patientin/der Patient viel Zeit, sein Anliegen zu schildern. Gemeinsam
suchen wir dann nach der geeigneten Behandlungsmethode und entscheiden, ob eine Psychotherapie durchgeführt
werden soll oder ob einige Gesprächstermine zur Krisenintervention ausreichen.
Bei einer Psychotherapie hat ein Patient zunächst Anspruch auf Termine im Rahmen von psychotherapeutischen und
probatorischen Sitzungen. Dann wird ein Antrag auf Kostenübernahme der Therapie beim Versicherer gestellt.
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